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Image by Michael Olsen

Selbstzahlung

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein eine Behandlung selbst zu zahlen - z. B. wenn Sie nicht möchten, dass die Behandlung an Ihre Versicherung gemeldet wird, da Sie eine Verbeamtung planen oder eine Lebensversicherung abschließen möchten. Ihre Krankenkasse erfährt in dem Fall nichts von der Psychotherapie. Als Selbstzahler*in erhalten Sie von mir jeweils nach den Sitzungen eine Rechnung, welche innerhalb einer Frist zu begleichen ist. Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), in der Regel nach dem 2,3fachen Steigerungssatz berechnet. Die Gebührentabelle können Sie sich über den Button unten kostenlos herunterladen. Zu den genauen Kosten berate ich Sie auf Nachfrage gern. Das Honorar für eine Psychotherapie kann als sogenannte Gesundheitsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

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