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Image by Michael Olsen

Privatversicherte

Sind Sie privat versichert, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen bei Psychotherapie. In der Regel werden die Kosten durch die Versicherung übernommen, da ein Eintrag im Ärzteregister vorliegt. Allerdings ist eine vollständige Kostenübernahme nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif gegeben, so dass eventuell Zuzahlungen von Ihrer Seite notwendig sind. Mein Honorar richtet ich nach den in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätzen.

Ablauf​​

  1. Sie melden sich bei mir über (z. B. per Mail) und erhalten Informationen, Anmeldebogen sowie die Therapievereinbarung.

  2. Sie klären die Bedingungen der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung vor unserem ersten Termin.

  3. Wir besprechen Ihr Anliegen und die Rahmenbedingungen. Häufig werden 5 probatorische Sitzungen übernommen, in denen wir uns kennenlernen.

  4. Es erfolgt in der Regel ein Antrag auf weitere Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung. Die Bedingungen sind von Ihrem Tarif abhängig.

Welche Fragen sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung klären?

  • Ist die Psychotherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin mit Privatpraxis im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten?

  • Werden probatorische Sitzungen erstattet?

  • Gibt es Einschränkungen bei der Erstattung?

  • Ist ein gutachterlicher Bericht notwendig und übernimmt ihr Versicherer die Kosten dafür?

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