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Image by Michael Olsen

Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kann Ihre Psychotherapie in meiner Privatpraxis in Ausnahmefällen im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens übernommen werden. Dies kann dann infrage kommen, wenn Sie bereits vergeblich versucht haben, bei Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten mit Kassenzulassung einen Therapieplatz zu erhalten oder eine lange Wartezeit auf diesen haben. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse diesbezüglich in Verbindung zu setzen. Über den Button "Info-Flyer" können Sie sich weitere Informationen über das Kostenerstattungsverfahren herunterladen.

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