

Beihilfeberechtigte
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel von der Beihilfestelle und privaten Krankenversicherung jeweils anteilig übernommen. In welchem Umfang dies geschieht, ist im Versicherungsvertrag bzw. den Bestimmungen der Beihilfestelle geregelt. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung sowie Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Kostenübernahme der Verhaltenstherapie zu klären. Mein Honorar richtet sich nach den in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätzen.
Ablauf
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Sie melden sich bei mir über (z. B. per Mail) und erhalten Informationen, Anmeldebogen sowie die Therapievereinbarung.
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Sie klären die Bedingungen der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung vor unserem ersten Termin.
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Wir besprechen Ihr Anliegen und die Rahmenbedingungen. Häufig werden 5 probatorische Sitzungen übernommen, in denen wir uns kennenlernen.
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Es erfolgt in der Regel ein Antrag auf weitere Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung. Die Bedingungen sind von Ihrem Tarif abhängig.
Welche Fragen sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung klären?
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Ist die Psychotherapie bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin mit Privatpraxis im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten?
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Werden probatorische Sitzungen erstattet?
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Gibt es Einschränkungen bei der Erstattung?
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Ist ein gutachterlicher Bericht notwendig und übernimmt ihr Versicherer die Kosten dafür?